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Policendarlehen als Alternative zum Kredit für Selbstständige

Lebensversicherung-verkaufen.netLeipzig (pts/22.11.2010/13:38) - Lebensversicherung-verkaufen.net informiert: Seit Einführung des Terminus Basel II ist es für Selbständige und Freiberufler sehr schwierig geworden, einen Kredit zu erhalten - die meisten Angebote richten sich ausschließlich an Privatpersonen.

Grund dafür ist das geringe Kreditausfallrisiko, das Verbraucher mitbringen, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden.

Jedoch gibt es einige Kreditquellen, aus denen auch Selbständige schöpfen können. Eine Möglichkeit, günstig und unkompliziert an eine Finanzierung zu gelangen, ist die Beleihung der eigenen Lebensversicherung.

Mit dem so genannten Policendarlehen verwandelt man die eigene Lebensversicherung in bares Geld.

Unter http://www.lebensversicherung-verkaufen.net/ finden interessierte Leser ein Portal mit umfangreichen Informationen und Vergleichen zu diesem Thema.

Da die Versicherungspolice als Sicherheit genutzt wird, entfällt zum einen das Kreditausfallrisiko zum anderen die Vorlage weiterer Kreditsicherheiten. Die Höhe des Policendarlehens richtet sich nach dem Rückkaufswert der Lebensversicherung.

Die Beleihung der eigenen Lebensversicherung bietet für Selbständige folgende Vorteile:

- in der Regel bessere Zinsen als bei einem herkömmlichen Bankkredit
- keine Bonitätsprüfung, keine SCHUFA-Abfrage
- Zinsfestschreibung über die gesamte Laufzeit
- Altersvorsorge und Todesfallschutz sind nicht gefährdet
- Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
- Steuervorteile bleiben erhalten
- keine Stornoabschläge



www.bankofscotland.de

Steuerliche Behandlung von Policendarlehen
Damit das Policendarlehen nicht steuerschädlich wird, dürfen die Kosten des gesicherten Darlehens, dazu gehören unter anderem die Zinsen, weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten geltend gemacht werden (dies gilt auch für Altverträge, die vor dem Jahr 2005 geschlossen worden).

Machen Selbständige die Zinsen in ihrer Steuererklärung als Kosten geltend, wird der gesamte Versicherungsvertrag steuerschädlich, Erträge können somit nicht mehr steuerfrei vereinnahmt und Versicherungsprämien nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Kreditbeträge über 25.565 Euro erfordern eine Meldepflicht beim zuständigen Finanzamt seitens der kreditgewährenden Bank.

Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Rücksprache mit dem Steuerberater bzw. Rücksprache dem zuständigen Finanzamt zu halten.

Weitere Vergleiche und Informationen zum Beleihen von Lebensversicherungen:
http://www.lebensversicherung-verkaufen.net/lebensversicherung-beleihen/

(Ende)

Aussender: Franke-Media.net
Ansprechpartner: Journalistisch-redaktionelle Verantwortung: Daniel Franke
Tel.: +49 (0) 177 6054157
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

[ Quelle: http://pressetext.com/news/101122020/ ]
Fotohinweis: Lebensversicherung-verkaufen.net

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