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Für den Ernstfall geschützt

Köln (pts/29.04.2010/11:30) - Wer heute berufsunfähig wird, kann nur mit wenig staatlicher Unterstützung rechnen. Denn nur vor 1961 Geborene haben noch den sogenannten Berufsschutz. Für alle anderen gilt: Sie können unabhängig von Ausbildung und Arbeitsmarktlage auf jeden anderen Beruf verwiesen werden. Im Fall einer Berufsunfähigkeit besteht grundsätzlich nur noch Anspruch auf eine niedrige gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Doch nicht einmal jeder vierte Haushalt hat eine private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Meist sind fehlendes Risikobewusstsein oder zu hohe Kosten der Grund. Die AXA Versicherung bietet mit der Existenzschutzversicherung jetzt eine kostengünstige Alternative zur privaten Berufsunfähigkeitsvorsorge (BU) an.

Bei voller Erwerbsminderung können Frauen mit durchschnittlich 636 Euro, Männer mit 676 Euro gesetzlicher Rente pro Monat rechnen - zu wenig, um das fehlende Gehalt und Mehrkosten zum Beispiel bei einer schweren Erkrankung zu decken. Selbstständige oder Hausfrauen und Hausmänner genießen oft gar keinen staatlichen Schutz. Die Absicherung erster Wahl ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch nicht jeder hat die finanziellen Möglichkeiten oder gesundheitlichen Voraussetzungen, um eine solche Police abzuschließen.

Basisschutz für Erwerbstätige

Eine günstigere Alternative ist die Existenzschutzversicherung von AXA. Sie zahlt im Versicherungsfall eine monatliche Rente, deren Höhe der Versicherungsnehmer festlegen kann. Voraussetzung für die Leistung ist entweder eine mindestens 50prozentige Invalidität nach einem Unfall oder schwere Schädigungen eines wichtigen Organs wie zum Beispiel Herz, Leber oder Lunge. Die Versicherung leistet darüber hinaus auch beim Verlust von Grundfähigkeiten (Sehen, Hören, Sprechen usw.) sowie bei einer Einstufung in eine Pflegestufe (ab Stufe 1 in der gesetzlichen Pflegeversicherung).



www.bankofscotland.de

Der Leistungsfall ist anhand von eindeutigen objektiven und medizinischen Kriterien klar festgelegt. Die monatliche Rente zahlt die Versicherung unabhängig von anderen gesetzlichen oder privaten Versicherungen in vollem Umfang - und das ein Leben lang. Besonders kundenfreundlich ist das monatliche Kündigungsrecht, das dem Kunden zusteht. Die Versicherung hingegen ist an den Vertrag bis zum vereinbarten Endalter, maximal bis zum 65. Lebensjahr, gebunden, sofern der Kunde nicht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht. Bis zum 45. Lebensjahr lässt sich zu besonderen Anlässen wie zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf die vereinbarte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung um bis zu 50 Prozent (maximal 500 Euro) erhöhen.

Option Berufsunfähigkeitsversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung

Bei Vertragsabschluss besteht außerdem die Möglichkeit, ein Optionsrecht für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu vereinbaren. In den folgenden fünf Jahren kann der Versicherungsnehmer seine Existenzschutzversicherung dann ebenfalls bei besonderen Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung durch einen Berufsunfähigkeitsschutz ergänzen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann mit einer Rente von bis zu 1.000 Euro monatlich abgeschlossen werden. War die Rente in der Existenzschutzversicherung niedriger, stellt die ursprüngliche Rentensumme die Obergrenze dar. Diese Option ist ebenfalls bis zum 45. Lebensjahr möglich.

Existenzschutzversicherung auch für Kinder

Bei AXA ist es jetzt auch möglich, die Existenzschutzversicherung für Kinder abzuschließen. Das ist nicht nur für Eltern interessant: Auch Großeltern oder Paten können mit der Versicherung zur finanziellen Absicherung der Familie beitragen. Die Leistungen entsprechen im Wesentlichen denen der Existenzschutzversicherung für Erwachsene. Medizinische Kriterien wie auch einige Bestandteile sind allerdings speziell auf die Absicherung von Kindern ausgerichtet. Bei großen chirurgischen Eingriffen, z. B. an Hirn, Herz oder Leber leistet die Kinder-Existenzschutzversicherung eine Sofortzahlung in Höhe einer halben Jahresrente. Damit können die Eltern kurzfristigen Kapitalbedarf - etwa für unbezahlten Urlaub - abdecken. Ein professionelles Reha-Management unterstützt mit Service- und Beratungsleistungen zudem die schulische und berufliche Wiedereingliederung des Kindes, wenn das erforderlich ist. Zum Ablauf des Vertrages bei Erreichen des 18. Lebensjahres ist ein Übergang in die Existenzschutzversicherung für Erwachsene ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

Den Vertrag gibt es auf Wunsch auch mit Beitragsrückzahlung. Dann bekommt das Kind nach Vertragsablauf die eingezahlten Nettobeiträge plus attraktiver Verzinsung ausgezahlt - eine willkommene Starthilfe für die Ausbildung oder die erste eigene Wohnung. Wer sich und seine Familie absichern möchte, sollte sich von einem fachkundigen Versicherungsvermittler beraten lassen. Er erklärt in einem persönlichen Gespräch den Bedarf und die verschiedenen Möglichkeiten einer preisgünstigen Absicherung. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter http://www.AXA.de/existenzsichern .

(Ende)

Aussender: AXA Konzern AG
Ansprechpartner: Sabine Friedrich
Tel.: 0221-14831374
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

[ Quelle: http://pressetext.com/news/100429020/ ]
[ Fotos: http://pressetext.com/show_attach.mc?pte=100429020 ]

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