Freitag, den 19. Juni 2009 um 13:31 Uhr
Berlin (pts/19.06.2009/13:31) - Zur heutigen Verabschiedung des Bürgerentlastungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven:
"Das Bürgerentlastungsgesetz trägt erheblich zur Verbesserung der Liquidität im Mittelstand bei. Dies gilt in besonderem Maße für die Ausweitung der Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer auf einheitlich 500.000 Euro und die weitgehende Entschärfung der Zinsschranke durch Heraufsetzen der Freigrenze von einer auf drei Millionen Euro.
Zu begrüßen ist auch, dass die Verlustvorträge in Sanierungsfällen unter bestimmten Voraussetzungen vollständig genutzt werden können. Dazu gehört unter anderem die Beibehaltung von 80 Prozent der Lohnsumme. Hier hätten wir uns - analog zur komplizierten Behaltensfrist bei der Erbschaftsteuer - eine einfachere Lösung für die Unternehmen gewünscht." (Ende)
Aussender: Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V.
Ansprechpartner: Eberhard Vogt
E-Mail:
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Tel.: + 49 (30) 53 32 06-20
[ Quelle: http://pressetext.com/news/090619021/ ]
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