Seite 3 von 5
3. Verhinderung von Bankenkrisen
- Regulierung der Finanzmärkte:
Nationale Regierungen, aber auch internationale Organisationen (z.B. der "Basler Ausschuss für Bankenregulierung") können im Rahmen der Bankenregulierung spezifische Gesetze und Verordnungen erlassen, die die unternehmerischen Handlungsspielräume der Kreditinstitute durch Begrenzung der Kredit, Zins-, Währungs- oder Marktpreisrisiken einschränken. Gleichzeitig richtet der Staat spezifische Behörden ein, die mit der Überwachung der Banken mit Hilfe der erlassenen Gesetze betraut werden. Die internationalen und nationalen Finanzmärkte sind die weitestgehend regulierten Märkte überhaupt. In Deutschland regeln das Kreditwesengesetz (KWG) und die Solvabilitätsverordnung (SolvV) die Höhe des Mindesteigenkapitals, Kreditwesengesetz und GroMiKV kontingentieren Groß- und Organkredite sowie Klumpenrisiken, und die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zwingen die Banken, ihr Risikomanagement zu stärken. - Überwachung der Kreditinstitute:
Aufgrund dieser rechtlichen Rahmenbedingungen werden Kreditinstitute und sonstige Finanzinstitutionen vom jeweiligen Staat mehr oder weniger eng überwacht (siehe Bankenaufsicht und Bankenpleite). Die Bankenaufsicht wird meist durch staatliche Behörden wahrgenommen, die die Einhaltung der bankspezifischen Gesetze durch das Kreditwesen regelmäßig überwacht. Den deutschen Kreditinstituten sind zudem umfangreiche turnusmäßige Anzeige- und Meldepflichten auferlegt. Die Überwachung geschieht in Deutschland durch koordinierte Zusammenarbeit von Bundesbank und BaFin. - Einlagensicherungssysteme:
Für den Fall eines Bankenzusammenbruchs sind die Anleger über verschiedene Formen der Einlagensicherung individuell abgesichert. Damit entfällt der Anreiz für Anleger, wegen sinkendem Vertrauen in die Bank die Geldanlagen abzuziehen.
Wenn dennoch eine Bankenkrise ausbricht oder auszubrechen droht, bestehen Möglichkeiten, diese Krise einzugrenzen. So kann die Zentralbank entscheiden, den Banken zusätzliche Liquidität zur Verfügung zu stellen und/oder die Leitzinsen zu senken. Die Bankenaufsicht ist in vielen Staaten gesetzlich befugt, einzelne Banken zu schließen oder in deren Geschäftspolitik eingreifen.