Donnerstag, den 28. Mai 2009 um 17:47 Uhr
Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung erarbeitet. Gründe für die Gesetzesvorlage sind die vermeintlich ausufernden Vergütungen der Vorstände ...
Hamburg (ots) - Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung erarbeitet. Gründe für die Gesetzesvorlage sind die vermeintlich ausufernden Vergütungen der Vorstände von Aktiengesellschaften sowie die eher kurzfristig ausgerichteten Vergütungsinstrumente, die mitunter für die globale Finanzkrise verantwortlich gemacht werden. Die Gesetzesvorlage nehmen wir zum Anlass, eine Artikelreihe zum Thema Vorstandsvergütung zu starten. Im ersten und aktuell vorliegenden Artikel werden die wesentlichen Vorstands-Vergütungsinstrumente untersucht.
In 2008 lag die durchschnittliche Gesamtvergütung der DAX-Vorstandsvorsitzenden bei EUR 4,1 Mio. Das durchschnittliche Fixgehalt betrug dabei "nur" EUR 1,1 Mio. Wichtige Nebenleistungen wie Pensionszahlungen werden bei der öffentlichen Diskussion oftmals vernachlässigt. Zudem fallen einige Vorstände wie z.B. der VW-Vorstandsvorsitzende mit einer Vergütung von EUR 12,7 Mio. aus der Reihe. Dieser Betrag entspricht immerhin fast dem zehnfachen Gehalt von Thomas-B. Quaas, Vorstandsvorsitzender der Beiersdorf AG.
Den ausführlichen Artikel sowie eine detaillierte Übersicht über die Gehälter der Vorstandsvorsitzenden der 30 DAX-Unternehmen finden Sie unter http://www.aktien-meldungen.de/das-grose-am-spezial-zu-deutschlands-v orstandsgehaltern/8289/2
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| Bericht: | Equity Analyst Ltd. |
| Quelle: | www.presseportal.de |
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